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AGB

AllgemeinesDiese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro GermaPol, im Folgenden "Übersetzer" genannt, und seinen Kunden. Leistung des Büros GermaPol, im Folgenden "Übersetzung" genannt, ist ein sogenanntes geistiges Werk, welches gemäß dem Auftrag, also den Wünschen des Kunden "hergestellt" wird. Ihm wird die DIN-Norm 2345 zugrunde gelegt. Jeder Übersetzungsauftrag ist ein Rechtsgeschäft im Sinne des BGB und genauer gesagt ein Werkvertrag.
DefinitionenÜbersetzen - schriftliches Übertragen eines Textes aus der Ausgangssprache in die Zielsprache.
Dolmetschenmündliches Übertragen eines gesprochenen Textes aus der Ausgangssprache in die Zielsprache.
SchriftformAlle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen einer Schriftform. Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden, ansonsten gelten sie als unverbindlich.
AuftragBei der Auftragsabwicklung ist folgender Ablauf vorgesehen:
 
  • Anfrage - Kunde fragt beim Übersetzer an, ob dieser Zeit, Fähigkeiten und technische Einrichtungen hat einen Text X zu übersetzen. Wenn ja, muss der Kunde dem Übersetzer den zu übersetzenden Text zur Einsicht vorlegen, so dass er den Schwierigkeitsgrad und den Umfang abschätzen kann.
  • Angebot - Sobald der Übersetzer den zu übersetzenden Text analysiert hat, macht er dem Kunden ein Angebot betreffend Preis und Termin.
  • Erteilung des Auftrags - Nachdem alle wichtigen Vertragsbestandteile ausgehandelt worden sind, erteilt der Auftraggeber dem Übersetzer den Auftrag.
  • Bestätigung - Der Übersetzer muss den erteilten Auftrag bestätigen, erst dann kommt der Vertrag endgültig zu Stande.
PreisDer Preis der Übersetzung kann auf Zeilenbasis, nach Stundenzahl oder nach Wortzahl abgerechnet werden, wobei das Tarifsystem von GermaPol gilt.
TerminTermin ist ein Zeitraum zwischen Eingang des zu übersetzenden Textes beim Übersetzer und Zustellung der fertigen Übersetzung. Die Terminvereinbarung sollte beim Abschluss eines Vertrages feststehen. Gerät das Übersetzungsbüro GermaPol mit seinen Leistungen in Verzug, ist dem Büro zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach Ablauf dieser Frist, kann der Auftraggeber Wandelung oder Minderung verlangen. Soweit das Übersetzungsbüro GermaPol durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit) an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist der Anspruch des Auftraggebers auf Wandelung und Minderung ausgeschlossen. Die Zustellung der Übersetzung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungseingang.
ZahlungSämtliche Rechnungen des Übersetzungsbüros GermaPol sind sofort nach Erhalt und bei Fälligkeit ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Zustellung der Übersetzung erfolgt ausschließlich nach Rechnungseingang. Der Auftraggeber kommt ohne Mahnung in Verzug, soweit er nicht binnen 5 Werktagen nach Fälligkeit einer Rechnung zahlt. Bei Verzug kann das Übersetzungsbüro zusätzlich Zinsen in Höhe von 5 % der vollständigen Forderung verlangen.
LieferungZwischen den Vertragsparteien muss der Lieferungsweg und das Lieferungsmedium vereinbart werden.
AbnahmeDie Leistung gilt als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der Bereitstellung der Übersetzung. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist die Übersetzung abnimmt.
HaftungDas Übersetzungsbüro GermaPol haftet nicht für die Fehler im Ausgangstext. Die Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung von DIN-Norm 2345 hinsichtlich Qualität angefertigt. Vorbehalte auf Grund von Mängeln an der Übersetzung sind spätestens binnen 10 Werktagen nach Abnahme der Übersetzung geltend zu machen. Der Kunde hat innerhalb dieser Frist Anspruch auf Nacherfüllung. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Die verschuldensabhängige Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
KündigungDas Kündigungsrecht des Kunden wird nach § 649 BGB auf die Kündigung aus wichtigem Grund beschränkt. Die Kündigung bedarf einer Schriftform und ist binnen 5 Werktagen ab Auftragserteilung zulässig.
GeheimhaltungDer Übersetzer unterliegt der Geheimhaltungspflicht, d.h. er darf bezüglich seines Übersetzungsauftrages keinerlei Informationen an Dritte weitergeben.
DokumentationJede angefertigte Übersetzung und andere Unterlagen werden zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit aufbewahrt. Sämtliche Aufträge werden lückenlos dokumentiert